Zur Entwicklung und Sicherstellung der bestmöglichen Arzneimittelversorgung ist die Zusammenarbeit zwischen Pharmazeutischen Unternehmen und Angehörigen der Fachkreise sowie Institutionen unerlässlich. Zur Stärkung des Vertrauens in diese Zusammenarbeit ist die Transparenz ein geeignetes Mittel.
(Verhaltenskodex, Pharmig Verhaltenscodex und Verfahrensordnung der Fachausschüsse VHC I und II Instanz, seit 1. Juli 2007, mit der letzten Änderung per 1. Juli 2015, in Kraft; Artikel 9)
Gemäß Artikel 9 des Pharmig Verhaltenscodex veröffentlicht Orion Pharma (Austria) GmbH, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, geldwerte Leistungen an Angehörige der Fachkreise (AFK) und Institutionen (IFK) u.a. aus den Bereichen:
Die Offenlegung dieser Angaben erfolgt einmal jährlich für das zurückliegende Kalenderjahr, für einen Zeitraum von drei Jahren nach der erstmaligen Offenlegung. Alle Zuwendungen werden in EURO ausgewiesen. Die Ausweisung erfolgt als Nettobetrag.